Forderungen zur Novellierung des Sächsischen Landesjagdgesetzes aus Sicht der forstlichen Praxis

Klimawandel, Rohstoffknappheit, zunehmend eingeschränkte Staatsfinanzen sowie steigende gesellschaftliche Anforderungen an Wasserschutz, Erholung und Naturschutz verlangen stabile und produktive Wälder. Die Anforderungen der Gesellschaft an einen multifunktionalen Wald unter sich ändernden Umweltbedingungen erfordern moderne jagdliche Rahmenbedingungen, die die Erfordernisse des Waldumbaus als Jahrhundertaufgabe berücksichtigen.

Historisch bedingt dominieren in Sachsen instabile Altersklassenwälder aus Nadelhölzern mit einem hohen Betriebrisiko. Der Waldumbau in stabile Wälder ist erklärtes Ziel des Sächsischen Waldgesetzes. Neben vielen positiven Ansätzen zur Wildbestandesregulierung muss eingeschätzt werden, dass der Waldumbau in weiten Teilen Sachsens an stark überhöhten Schalenwildbeständen scheitert (Siehe Darstellung Verbiss- und Schälgutachten 2010).

Zudem hat die zukünftige demografische Entwicklung auch in Sachsen Auswirkungen auf die Jäger. Sie werden älter und weniger.

Die bisherige Jagdgesetzgebung steht somit im Widerspruch zu den Zielen des Waldgesetzes im Sinne einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Forstwirtschaft (Definition „Hege“ sollte die Erhaltung der Wildart und die Lebensraumverbesserung beinhalten! Derzeit wird unter Hege in erster Linie die Fütterung und Jagdruhe verstanden. Es ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der definiert werden muss).

Notwendig wäre eine echte Modernisierung der Gesetzgebung, die eine effektive Bejagung, mit dem Ziel der Bestandesabsenkung, des verbeißenden Schalenwildes erlaubt, die Belange der Grundeigentümer und der Gesellschaft in den Vordergrund stellt und die Ziele der Jägerschaft entsprechend unterordnet (d. h. alle Hemmnisse für eine effektive Bejagung, wie das Nachtjagdverbot auf bestimmte Wildarten, die Nutzung von technischen Hilfsmitteln, wie z. B. Nachtsichtgeräte, sollten aufgehoben werden).

Der Wald mit seinen vielfältigen positiven Wirkungen aus ökologischer Sicht als Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren, als Rohstofflieferant, Wasserspeicher, Erholungsort und seiner Gefährdung im Rahmen des Klimawandels sollte vom Gesetzgeber eine Vorrangfunktion gegenüber jagdlichen Interessen erhalten.

Dies ist notwendig, da private Eigentümer und auch der Staat als Waldbesitzer jährlich enorme finanzielle Mittel in die Waldverjüngung investieren. Große Teile dessen werden, bedingt durch überhöhte Schalenwildbestände, vernichtet. Zum Schutz werden hohe Summen in Zäune und chemische Mittel investiert (Durchschnitt 2006-2010 im Staatswald 13,- €/a/ha bei 250 000 ha sind das 3,25 Mio €, dazu kommen noch jährliche Verluste durch Umstufungen von rotwildgeschältem Holz in minderwertige Sortimente von ca. 8 Mio. €/a alleine im sächsischen Staatswald). Dieses Geld ist in höchstem Maße unproduktiv und könnte zusätzlich und zukunftsorientierter in den Waldumbau investiert werden. Ein niedriger, angepasster Wildbestand ist demnach nicht nur wichtig für die Entwicklung stabiler Mischwälder, sondern hat auch volkswirtschaftlich eine hohe Bedeutung.

Der Klimawandel und die erforderliche Anpassung der Wälder durch den Waldumbau erfordern Aktionismus und lassen uns keine Zeit den Belangen der Jagdlobby nach Bestandesaufbau der Schalenwildarten nachzugeben!

Daraus ergeben sich folgende Schlussfolgerungen:

  • Keine Aufhebung der Schalenwildgebiete, anderen Falls wird sich das Rot, Dam- und Muffelwild wieder im gesamten Land ausbreiten, vor allem in den Waldumbauschwerpunkten der unteren und mittleren Gebirgslagen. Die Folge werden die hohen Verbiss- und Schälschäden, wie sie aus den 70’er bis Mitte der 90’er Jahre bekannt sind, wieder auftreten.

Begründung: Außerhalb der heutigen Schalenwildgebiete ist Schalenwild (Rot-, Dam- und Muffelwild) ohne Abschussplanung zu schießen. Werden die Schalenwildgebiete aufgehoben, ist für jedes Schalenwild ein Abschussplan für jeden Jagdbezirk nach den derzeitigen Hegerichtlinien aufzustellen und der unteren Jagdbehörde vorzulegen. Abschusspläne sind nach einen festgelegten Schlüssel für weibliches und männliches Wild und nach Altersklassen zu erstellen. Sie sind derart bürokratisch und auf kleiner Jagdfläche unrealistisch, weil sich Schalenwild nicht überall und in der gleichen Verteilung aufhält, dass sie dazu führen, dass der Wildbestand ansteigt und die Bürokratie zunimmt.

Bevor die Schalenwildgebiete aufgelöst werden, sollte sachsenweit nachgewiesen werden, dass unter den derzeitigen Rahmenbedingungen (Hegerichtlinie, Abschussplanung) waldangepasste Schalenwildbestände, wie sie im Waldgesetz gefordert werden, erreicht werden können. Das ist derzeit in Sachsen weder im Staatswald noch im Privatwald auf großer Fläche der Fall, obwohl das Waldgesetz bereits 20 Jahre bestand hat.

Sowohl die Abschusspläne als auch die Hegerichtlinien entstammen dem Gedankengut aus dem Dritten Reich, sie sind damals ausdrücklich entwickelt worden, um die Wildbestände aufzubauen.

Sollte es dennoch zu einer Aufhebung der Schalenwildgebiete kommen, so sind zwingend die Abschussplanungen und Hegerichtlinien aufzuheben (unbedingt beim Rehwild) oder drastisch zu vereinfachen (z.B. Abschuss nur nach Stückzahl und nicht noch zusätzlich nach Altersklassen).

Grundsätzlich sind der Großteil der Jäger in Sachsen mit der Reduktion der Schwarzwildbestände so beschäftigt, dass ihnen niemand ernsthaft zumuten kann, auch noch eine Rot-, Dam- und Muffelwildausbreitung unter den Bedingungen der Abschussplanung und Berücksichtigung der Hegerichtlinien zu regulieren.

  • Keine Stärkung der Hegegemeinschaften. Es wird seitens der Jägerschaft angestrebt, den Rotwildhegegemeinschaften wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung der Abschusspläne innerhalb der Schalenwildgebiete zu übertragen. Diese hoheitliche Aufgabe darf nicht von den unteren Jagdbehörden bzw. vom Staatsbetrieb Sachsenforst auf die Rotwildhegegemeinschaften übertragen werden! Die Vertreter der Hegegemeinschaften sind Jäger, sie vertreten ihre eigenen Interessen, z.B.: Gewährleistung hoher Wildbestände und einer großen Anzahl von Trophäenträgern. Hegegemeinschaften haften juristisch nicht für Schäden an fremdem Eigentum. Sie berücksichtigen nicht die Interessen der Grundeigentümer. Grundeigentümer sind in den Gremien auch nicht vertreten. Sie müssen jedoch die Folgen und Kosten hoher Wildbestände tragen.
  • Keine Aufgabe der Verbiss- und Schälgutachten. Die Gutachten belegen regelmäßig, dass der gesetzlich geforderte Zustand, wonach sich die Hauptbaumarten natürlich verjüngen und keine wesentlichen Schälschäden auftreten sollen, durch die Jägerschaft im Wesentlichen nicht erfüllt wird. Durch diese unabhängigen Gutachten hat der Grundeigentümer eine Chance seine Ansprüche gegenüber der Jägerschaft zu untermauern. Die unteren Jagdbehörden sollten, anstatt die Gutachten wegzulassen, die Abschusspläne erhöhen und deren Umsetzung durchsetzen. Das Gutachten sollte ständig qualifiziert werden.
  • Keine Verkürzung der Jagdzeit auf Rot- und Rehwild. Unter dem Deckmantel des Tierschutzes wird seitens der Jägerschaft angestrebt, die Jagdzeiten einzuschränken, vor allem in den Wintermonaten Januar und Februar. Dies sind die Monate, in denen das meiste Schalenwild gestreckt wird. Werden die Jagdmonate im Winter gestrichen, ist die notwendige Reduktion der Wildes nicht zu erreichen, da Rotwild eine Wildart mit starken jahreszeitlichen Wanderungen ist. Was auch Ziel der Jagdzeiteinschränkung ist. Die Zahl des Rotwildes ist in Sachsen nach wie vor zu hoch! Die Behauptung, es fände eine genetische Verarmung statt und das Rotwild sei vom Aussterben bedroht, ist falsch. Auch wenn sie durch Projekte von der Forstfakultät der TU Dresden Abt. Jagd- und Wildtiermanagement scheinbar gestützt wird. Hier scheint es ausschließlich darum zu gehen, den Rotwildbestand und dessen Verbreitung wieder zu steigern. Die Forderung decken sich mit denen der Deutschen Wildtierstiftung, einer Lobbyistenvereinigung mit unwissenschaftlichem Hintergrund.
  • Verlängerung der Jagdzeit auf männliches Rehwild auf den 31.01. Bislang endet die Jagdzeit auf Rehböcke am 16.10., da die männlichen Rehe ab Mitte November die Gehörne abwerfen, ist die Geschlechteransprache schwierig. Somit schießen die meisten Jagdausübungsberechtigten ab dieser Zeit keine Rehe mehr, aus Angst eine Ordnungswidrigkeit zu begehen und innerhalb der Jägerschaft als schlechte Vorbilder geächtet zu werden. Auch notwendige Bewegungsjagden (Drückjagden) sind ineffektiv, da Rehwild aus vor genanntem Grund kaum beschossen wird. Dies führt dazu, dass der Rehwildbestand kaum abgesenkt wird und hat gravierende Einflüsse auf die Waldentwicklung, denn das Reh verbeißt die Verjüngung und verhindert somit den natürlichen und künstlichen Waldumbau.

Was für den Landwirt das Wildschwein, ist in seiner Wirkung für den Waldwirt das Reh!

  • Abschaffung der Abschussplanung für Rehwild. Um den Bestand effektiv zu senken, muss es möglich sein das Rehwild zu schießen, wenn es gesehen wird. Für das Schwarzwild gilt eine derartige Regelung seit Jahren. Heute käme niemand auf die Idee die Einführung der Abschussplanung für Schwarzwild zu fordern. Die Abschaffung der Rehwildplanung wäre ein sinnvoller Bürokratieabbau.
  • Abschaffung der Trophäenschauen (Hegeschauen). Das Vorlegen abgekochter Schädel männlicher Tiere ist nicht zeitgemäß. Es folgt genetischen Ansichten aus den 30’er Jahren, wonach die Ausbildung des Gehörns oder Geweihs Rückschlüsse auf den genetischen Zustand einer Population gäbe. Nunmehr ist es aber bekannt, dass genetische Anlagen nicht nur vom männlichen Tier kommen … Außerdem kann von der Ausprägung der Trophäen keinerlei Rückschluss auf die Konstitution des Wildes gezogen werden. In den meisten Kreisen sollen, z.B.: die Unterkiefer nicht mehr vorgelegt werden. Dies macht die Pflichtveranstaltung noch absurder, da man ohne Zahnabschliff nicht einmal das Alter abschätzen kann. An der Trophäe kann man es nicht! Man sollte diese Traditionsveranstaltungen nur noch auf freiwilliger Basis im Rahmen der Jagverbände machen. Die Konstitution des Wildes wird wesentlich durch das Äsungsangebot und durch die Populationsdichte bestimmt. Je struktur- und artenreicher der Lebensraum ist, desto besser sind die Äsungs- und Deckungsbedingungen und je geringer die Populationsdichte, umso kräftiger ist das Wild. Da die Tiere durch geringeren innerartlichen Stress mehr Zeit zur Nahrungsaufnahme haben. Zudem werden die Trophäenschauen durch die Teilnahme des Landeswaldes mit Steuergeldern finanziert, was in Zeiten knapper Kassen sehr zweifelhaft ist.
  • Einschränkung der Wildtierfütterung auf behördlich angeordnete atypische Notzeiten. Es ist nicht nachvollziehbar warum einzelne Tierarten wie Reh- und Rotwild gefüttert werden und andere wie Fuchs, Greifvögel oder Schwäne nicht. Wildtiere haben über Jahrtausende Anpassungsstrategien gegen Frost und Schnee entwickelt. Eine Fütterung unterdrückt die natürlichen Wanderbewegungen des Wildes und führt nur zu höheren Wildbeständen und somit zu erhöhten Schäden an Feld- und Forstkulturen. Fütterung verhindert natürliche Auslese und macht Wildtiere zu Haustieren. Fütterung führt nachweislich zu erhöhten Schäden am Wald.

„Notzeit“ muss an objektiven, höhenlagenspezifischen Kriterien definiert sein, dabei ist nicht nur die Verfügbarkeit der Bodenvegetation sondern auch das Angebot an Strauch- und Baumarten über dem Schnee zu berücksichtigen.

  • Als Argumentationsgrundlage wird empfohlen das Wald – Wild – Gutachten, welches vom Deutschen Forstwirtschaftsrat, der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft und dem Bundesamt für Naturschutz in Auftrag gegeben wurde, zu verwenden (siehe www.anw-deutschland.de). Man könnte gegebenenfalls die Autoren oder Auftraggeber einladen und berichten lassen.
  • Einführung moderner Jagdmethoden entsprechend weiter entwickelter technischer Möglichkeiten. Durch moderne Optik ist es heute möglich, Wild auch in der Dunkelheit genau zu erkennen und zu erlegen. Was für das Schwarzwild selbstverständlich ist, sollte auch für alle anderen Schalenwildarten gelten. Wenn die Jagd nicht ausschließlich trophäenorientiert ist, kann Wild auch bei guten Sichtverhältnissen (Schnee, Mond) in der Nacht erlegt werden. Nachtjagdverbote auf Rotwild im Wald, wie im Gesetzesentwurf vorgesehen, erschweren die Bejagung und führen zu höheren Wildbeständen.
  • Einführung effektiver Jagdzeiten. Vom LJV wird gefordert, die Jagdzeit zu verkürzen und mehr Ruhezonen einzurichten. Dabei spielt immer wieder das Rotwild eine Sonderrolle. Völlig absurd sind die Vorstellungen, die Jagd auf Rotwild im Winter zu unterbinden, aber gleichzeitig die anderen Schalenwildarten und das Raubwild weiter zu bejagen. Die bei der Bejagung des übrigen Wildes auftretende Beunruhigung betrifft dabei unweigerlich auch das Rotwild, weil jetzt schon und bei eventueller Aufhebung der Schalenwildgebiete noch verstärkt die Wildarten auf ein und derselben Fläche leben.

Daher ist es nur folgerichtig Jagdzeiten für alles Wild und Schonzeiten für alles Wild einzuführen.

Hier bietet das „Hatzfeld-Modell“ als zielorientiertes Konzept unter Leitung Prof. Müller aus Tharandt eine geeignete Diskussionsgrundlage. (z. B. Jagdzeit auf alles Wild außer Muttertiere 1.4. – 30.6. und 1.9. – 31.1., in der restlichen Zeit ruht die Jagd, kann aber zur Unterbindung von starken Wildschäden beantragt werden. Damit wird auch die tierschutzrelevante Setz- und Aufzuchtzeit als Ruhezeit berücksichtigt.

  • Weiterhin wird eine umfassende Darstellung der Problematik im Rahmen einer Waldexkursion im Forstbezirk Eibenstock oder bei einem Privatwaldbesitzer (z.B. Baron Rotenhan- Oberwald Hohenstein-Ernstthal) empfohlen.
Veröffentlicht unter Allgemein | Hinterlasse einen Kommentar

Neue Formulare

Nach einem Umzug muss der ANW-Geschäftsstelle die neue Adresse mitgeteilt werden. Zur Vereinfachung ist hierfür nun ein spezielles Formular ANW-Adressänderung verfügbar. Dieses kann ebenso zur Änderung der Bankverbindung genutzt werden.

Nachdem minimale Änderungen notwendig geworden sind, steht nun ebenfalls ein neues Beitrittsformular zum Download bereit.

Veröffentlicht unter Allgemein | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Einladung zur Exkursion in die Schweiz

…vom 30.06.2011 bis 03.07.2011

Vorläufiges Programm:

Do 30.06.:
Ankunft in Lenzburg gegen 15:00 Uhr;
Waldbegang: Vitalität von Einzelbäumen in Seon oder Eichenreservat in Lenzburg

Fr 01.07.:
Exkursion: Dauerwald in Baar; Plenterwald über dem Ägerisee

Sa 02.07.:
Exkursion: Gebirgsplenterwald im Prättigau

So 03.07.:
Spaziergang im Naturwald Sihlwald der Stadt Zürich; anschließend Heimreise

Nach derzeitiger Kalkulation kostet diese Reise 550,- € pro Person. In diesen Kosten sind enthalten:
3 Übernachtungen (Jugendherberge+Hotel), 3 Mittagessen und 3 Abendessen jeweils mit Getränk und Kaffee, 3 Zwischenverpflegungen, 2 Eintritte, Busfahrten.

Damit wir die Organisation der Reise und die notwendige Abstimmung mit unseren Schweizer Gastgebern auf einer verlässlichen Grundlage durchführen können, bitten wir um eine verbindliche Anmeldung bis zum 20.02.2011 in der Geschäftsstelle (Telefon, Fax, E-Mail).

Die Einzahlung des Reisepreises ist bis zum 31.03.2011 auf das Konto der Landesgruppe vorzunehmen. Für Stornierungen nach dem 31.03.2011 müssen wir angefallene Unkosten einbehalten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Stephan Schusser

Veröffentlicht unter Veranstaltungen | Hinterlasse einen Kommentar

Neues Formular für ANW-Beitritt

Der neue digitale ANW-Aufnahmeantrag ist fertig und online. Wer sich bei der ANW-Sachsen beteiligen möchte, der kann jetzt das PDF-Formular hier herunterladen und am PC ausfüllen. Nach dem Ausdrucken und Unterschreiben schicken Sie dieses bitte per Post an die Geschäftsstelle, da eine echte Unterschrift benötigt wird.

Veröffentlicht unter Neuigkeiten | Hinterlasse einen Kommentar

Veranstaltungsplan 2011

30.04.2011: Nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung im Wald der Evangelischen Brüder Unität in Herrnhut – Exkursion und Jahrestagung

04.06.2011: GEO – Tag der Artenvielfalt im ehemaligen Armeegebiet Henneberg /kleiner Kranichsee – Forstbezirk Eibenstock

30.06. – 03.07.2011: Auslandsexkursion: Schweiz –Dauerwald im urbanen Raum um Zürich sowie Plenterwälder mit historischen Wurzeln in Graubünden

08.10.2011: Wege zum strukturierten Fichtendauerwald – Exkursion im Forstbezirk Neudorf

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Schusser

Veröffentlicht unter Veranstaltungen | Hinterlasse einen Kommentar

Informationen zum Jahreswechsel 2010/2011

Liebe Mitglieder der ANW – Landesgruppe Sachsen

Ein erfolgreiches Jahr liegt hinter uns und wir blicken optimistisch ins neue Jahr. Die Sturmschäden waren zwar in einigen Teilen Sachsens heftig, dafür aber lokal begrenzt. Hoffen wir, dass das derzeitige Schneechaos keine großen Spuren hinterlässt.
Im Frühjahr 2010 hatten wir eine interessante Exkursion im Revier Grüna zur Laubholzpflege. Die Qualifizierung von Mischbeständen aus Buche und Lärche sowie Wertholzproduktion mit Eiche und Bergahorn wurden diskutiert. Leider viel die Auslandsexkursion im Sommer in die Tschechische Republik aus organisatorischen Gründen aus. Wir werden sie in kommenden Jahren nachholen. Neue Perspektiven einer fachlichen Zusammenarbeit ergaben sich durch die Fachexkursion im September mit dem Landesverein Sächsischer Heimatschutz im Raum Gottleuba.
Ich hoffe auf einen regen Erfahrungsaustausch mit dem Landesverein sowie gegenseitige Unterstützung bei forstpolitischen Themen. Einige Mitglieder nutzten die Gelegenheit zur Teilnahme an der ANW – Bundestagung in Hessen.
Für 2011 planen wir in Frühjahr eine Exkursion zur Evangelischen Brüder Unität nach Herrenhut. Dort wollen wir das nachhaltige und naturnahe Konzept des Betriebes zur Waldbehandlung diskutieren. Für Juni / Juli ist eine viertägige Auslandsexkursion in die Schweiz vorgesehen. Das wird sicherlich wieder ein fachlicher und kultureller Höhepunkt. Plenterwälder, Wertholzerziehung und der Weg zum Dauerwald sind im Programm. Eine Abfrage zur Teilnahme erfolgt Anfang 2011.
Im Herbst steht die Entwicklung zu Dauerwaldstrukturen im Fichtenwald des Erzgebirges im Forstbezirk Neudorf zur Diskussion. Auf Grund der wirtschaftlichen Bedeutung der Fichte ist es für die ANW wichtig, den „Brotbaum“ Fichte konzeptionell gebührend zu thematisieren.

Mit Sorge sehe ich die beabsichtigte Novellierung des Sächsischen Jagdgesetzes. Möglicherweise kommt es zeitweise zu einer weiteren Verschlechterung der Rahmenbedingungen. Kompetenzen sollen auf Hegegemeinschaften verlagert, Jagdzeiten eingeschränkt, Schalenwildgebiete aufgehoben und das Verbiss- und Schälgutachten abgeschafft werden. Die Realitäten sprechen eine andere Sprache, denn in weiten Teilen Sachsens verhindern überhöhte Wildbestände eine standortsgerechte Natur- oder Kunstverjüngung. Auf die Einbringung der Tanne muss in vielen Gebieten gänzlich verzichtet werden, da deren Schutz dauerhaft unbezahlbar ist. Die Jägerschaft überaltert auf Grund der demografischen Entwicklung zunehmend und junge Leute können sich Jagd als Hobby kaum noch leisten. In Zeiten knapperer Kassen und steigender gesellschaftlicher Anforderungen an die Wälder bezüglich Rohstoffproduktion, Wasserschutz, Tourismus und Naturschutz brauchen wir ein modernes Jagdgesetz, welches dem Wald mit seinen vielfältigen Funktionen eine Vorrangrolle vor Jagdinteressen einräumt. Die ANW Landesgruppe wird gemeinsam mit anderen Verbänden für waldfreundliche Reformen kämpfen. Empfehlenswert ist diesbezüglich das Gutachten zum „Wald – Wild Konflikt“ welches durch den Deutschen Forstwirtschaftsrat, die ANW und das Bundesamt für Naturschutz in Auftrag gegeben wurde. Zu finden ist es im Internet unter www.anw-deutschland.de.
Es besteht die Hoffnung, dass sich schrittweise Reformen im Jagdwesen durchsetzen lassen.

Ich wünsche allen Mitgliedern unserer Landesgruppe ein schönes Weihnachtsfest, ein gesundes neues Jahr sowie viel Optimismus, Neugier und Zuversicht zum Wohle des Waldes.

Stephan Schusser

Veröffentlicht unter Allgemein | Hinterlasse einen Kommentar